Die Regieeinheit Rettungstaucher des Main-Taunus-Kreises ist direkt dem Katastrophenschutz unterstellt. Alle unserer Rettungstaucher haben Ihre Ausbildung als Feuerwehrtaucher der Stufen 2 oder 3 gemacht. Deshalb werden wir auch weiterhin nur nach den Richtlinien der FwDV8 ausbilden.
Bei der Ausbildung zum Feuerwehrtaucher, arbeiten wir sehr eng mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz in Koblenz zusammen. Die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 2 umfasst folgende Punkte:

Anforderungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 31 (Arbeiten unter Überdruck)

Theoretischer Unterricht

Der Unterricht für Tauchanwärter der Stufe 2 umfasst mindestens 35 UE, in denen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Taucheinsätze bei den Feuerwehren zu vermitteln sind.
Folgende Unterrichtsthemen sind zu behandeln:

  • Gerätekunde (hauptsächlich Tauchgeräte gemäß DIN EN 250 und vfdb 0803, Vollmaske, Tariermittel, Unterwassersprecheinrichtung)
  • Rechtliche Grundlagen (insbesondere Normen, FwDV 8, UVV Feuerwehren)
  • Physik (insbesondere Auftrieb, Druck- und Gasgesetze, Eigenschaften des Wassers, Licht, Maßeinheiten im Tauchdienst, Schall, Temperatur, Zusammensetzung der Luft)
  • Physiologie (insbesondere Atmung, Herz-Kreislaufsystem, Nervensystem, Sinnesorgane)
  • Tauchmedizin (insbesondere Kompressionsphase, Isopressionsphase, Dekompressionsphase, Einteilung des Tauchganges)
  • Einsatzlehre (insbesondere Leinenzugzeichen, Suchverfahren, Unterwasser-Handzeichen, Eistauchen, Einsätze an Wehranlagen, Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen)
    Notfallmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen nach einem Tauchunfall, Sauerstoff-Atmungsgerät, Retten aus dem Wasser, Stressbewältigung).

Praktische Ausbildung:

Tauchanwärter haben für die Stufe 2 mindestens 20 Stunden praktische Ausbildung
und 50 Tauchgänge abzuleisten. Ein Ausbildungstauchgang dauert mindestens 20 Minuten.
Sofern vorab keine Ausbildung zum Taucher der Stufe 1 erfolgte, sind mindestens die ersten
zehn Tauchgänge in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen.
Mindestens 20 Tauchgänge sind unter Einsatzbedingungen in Tauchtiefen von mehr als
zehn Meter durchzuführen.
Die 20 Stunden praktische Ausbildung umfassen:

  • Anlegen der Taucherausrüstung (nicht nur schnelles, sondern vor allem sicheres Anlegen der Ausrüstung)
  • Unterstützung bei der Ausrüstung des Feuerwehrtauchers durch den Signalmann
  • Tätigkeit des Signalmanns
  • Aufbau von Sprecheinrichtungen
  • Aufbau von Schifffahrtszeichen
  • Einrichtung von Taucheinsatzstellen.

Folgende schwierige Unterwassertätigkeiten unter Verwendung von technischem Gerät sind in den 50 Tauchgängen zusätzlich zur Ausbildung der Stufe 1 insbesondere durchzuführen:

  • Retten von eingeklemmten Personen
  • Unterwasserarbeiten mit technischem Gerät
  • Objektbeschreibungen
  • Objektmarkierung